Unter der Insassen-Unfallversicherung versteht man eine private und freiwillige Versicherung, die im Falle des Personenschadens aufgrund eines Unfalls den Versicherungsschutz gewährleistet.
Auch die Rechtsschutzversicherung wird individuell abgeschlossen. Sie versichert die Kosten eines Rechtsstreites im Falle eines Autounfalls und steht sowohl den Unternehmern als auch Privatpersonen zur Verfügung.
Die freiwillige Kaskoversicherung wird gegen die Schäden am eigenen Fahrzeug abgeschlossen. Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes kommt die Kaskoversicherung auf. Unterschieden wird zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung.
Eine Kfz-Versicherung beinhaltet mehrere Versicherungen eines Fahrzeugs.
Übliche Kfz-Versicherungen sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, der Schutzbrief, Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sowie Insassen-Unfallversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird vom Gesetz in Deutschland vorgeschrieben, gilt also für jeden Fahrzeughalter als Pflicht, während die restlichen Versicherungsarten freiwillig sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die im Straßenverkehr entstandene Schadensersatzansprüche. Das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der EU vereinheitlicht. Die
Höchst-Schadenssummen unterscheiden sich jedoch stark von einem EU-Staat zu dem anderen.
Mit einem Schutzbrief erhält der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls, einer Panne, eines Diebstahls oder einer Verletzung den Versicherungsschutz im In- und Ausland, auch wenn man ohne den eigenen Fahrzeug verreist.
ADAC ist der älteste deutsche Schutzbrief-Versicherer.
Die Schutzbrief-Versicherung von ADAC beinhaltet auch Leistungen wie Abschleppen und Pannenhilfe.
Von vielen Kfz-Versicherer wird mittlerweile der Schutzbrief in einer Kombination mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Alternativprodukte zu den Clubleistungen angeboten. Die Kfz-Vertragswerkstätte sagen ebenfalls ähnliche Mobilitätsgarantien zu.