Mrz 28
Eine Kfz-Versicherung beinhaltet mehrere Versicherungen eines Fahrzeugs.
Übliche Kfz-Versicherungen sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, der Schutzbrief, Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sowie Insassen-Unfallversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird vom Gesetz in Deutschland vorgeschrieben, gilt also für jeden Fahrzeughalter als Pflicht, während die restlichen Versicherungsarten freiwillig sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die im Straßenverkehr entstandene Schadensersatzansprüche. Das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der EU vereinheitlicht. Die
Höchst-Schadenssummen unterscheiden sich jedoch stark von einem EU-Staat zu dem anderen.